Leviticus 13
1
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: BSB
2
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffahret, Oder schabicht Oder eiterweift wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soil man ihn zum Priester Aaron führen Oder zu seiner Sohne einem unter den Priestern. BSB
3
Und wenn der Priester das Mai an der Haut des Fleisches siehet, dafi die Haare in Weiß, verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist’s gewift der Aussatz. Darum soli ihn der Priester besehen und fur unrein urteilen. BSB
4
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weift verwandelt sind, so soil der Priester denselben verschließen sieben Tage BSB
5
und am siebenten Tage besehen. Ist’s, daß das Mai bleibt, wie er’s zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut, BSB
6
so soil ihn der Priester abermal sieben Tage verschlieften. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mai verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soil er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soil seine Kleider waschen, so ist er rein. BSB
7
Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen; BSB
8
wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soil er ihn unrein urteilen, denn es ist gewift Aussatz. BSB
9
Wenn ein Mai des Aussatzes am Menschen sein wird, den soil man zum Priester bringen. BSB
10
Wenn derselbe siehet und findet, daß weift aufgefahren ist an der Haut, und die Haare in Weift verwandelt, und roh Fleisch im Geschwur ist, BSB
11
so ist’s gewift ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soil ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschlieften; denn er ist schon unrein. BSB
12
Wenn aber der Aussatz bluhet in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt an bis auf die Fufte, alles, was dem Priester vor Augen sein mag; BSB
13
wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soil er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weift verwandelt ist; denn er ist rein. BSB
14
Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. BSB
15
Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soil er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewift Aussatz. BSB
16
Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weift, so soil er zum Priester kommen. BSB
17
Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mai ist in Weift verwandelt, soil er ihn rein urteilen, denn er ist rein. BSB
18
Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Druse wird, und wieder heilet, BSB
19
danach an demselben Ort etwas weift auffahret Oder rotlich Eiterweift wird, soil er vom Priester besehen werden. BSB
20
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weift verwandelt; so soil er ihn unrein urteilen; denn es ist gewift ein Aussatzmal aus der Druse worden. BSB
21
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weift sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soli er ihn sieben Tage verschlieften. BSB
22
Friftt es weiter in der Haut, so soil er ihn unrein urteilen; denn es ist gewift ein Aussatzmal. BSB
23
Bleibt aber das Eiterweift also stehen und friftt nicht weiter, so ist’s die Narbe von der Druse, und der Priester soil ihn rein urteilen. BSB
24
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rotlich Oder weift, ist, BSB
25
und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weili verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewili Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soil ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. BSB
26
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weili verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soil er ihn sieben Tage verschliefien. BSB
27
Und am siebenten Tage soil er ihn besehen. Hat’s weiter gefressen an der Haut, so soil er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz. BSB
28
Ist’s aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist’s ein Geschwur des Brandmals. Und der Priester soil ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals. BSB
29
Wenn ein Mann Oder Weib auf dem Haupt Oder am Bart schabicht wird, BSB
30
und der Priester das Mai besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gulden und dünne, so soil er ihn unrein urteilen; denn es ist aussatziger Grind des Haupts Oder des Barts. BSB
31
Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soil er denselben sieben Tage verschliefien. BSB
32
Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gulden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, BSB
33
soli er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soil ihn der Priester abermal sieben Tage verschliefien. BSB
34
Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soil ihn der Priester rein sprechen; und er soil seine Kleider waschen, denn er ist rein. BSB
35
Frilit aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, BSB
36
und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soli er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gulden sind; denn er ist unrein. BSB
37
Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soil ihn der Priester rein sprechen. BSB
38
Wenn einem Mann Oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweifi ist, BSB
39
und der Priester siehet daselbst, dafi das Eiterweili schwindet, das ist ein weifier Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. BSB
40
Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein. BSB
41
Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein. BSB
42
Wird aber an der Glatze, Oder da er kahl ist, ein weili Oder rotlich Mai, so ist ihm Aussatz an der Glatze Oder am Kahlkopf aufgegangen. BSB
43
Darum soli ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weili Oder rotlich Mai aufgelaufen an seiner Glatze Oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut, BSB
44
so ist er aussatzig und unrein; und der Priester soil ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. BSB
45
Wer nun aussatzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloli und die Lippen verhullet und soli allerdinge unrein genannt werden: BSB
46
Und solange das Mai an ihm ist, soil er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soil aulier dem Lager sein. BSB
47
Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mai sein wird, es sei wollen Oder leinen, BSB
48
am Werft Oder am Eintracht, es sei leinen Oder wollen, Oder an einem Fell, Oder an allem, das aus Fellen gemachtwird; BSB
49
und wenn das Mai bleich Oder rotlich ist am Kleid, Oder am Fell, Oder am Werft, Oder am Eintracht, Oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewili ein Mai des Aussatzes; darum soil’s der Priester besehen. BSB
50
Und wenn er das Mai siehet, soil er’s einschlielien sieben Tage. BSB
51
Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mai hat weiter gefressen am Kleid, am Werft Oder am Eintracht, am Fell Oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist’s ein fressend Mai des Aussatzes und ist unrein. BSB
52
Und soli das Kleid verbrennen, Oder den Werft, Oder den Eintracht, es sei wollen Oder leinen, Oder allerlei Fellwerk, darin solch Mai ist; denn es ist ein Mai des Aussatzes; und soil es mit Feuer verbrennen. BSB
53
Wird aber der Priester sehen, daß das Mai nicht weiter gefressen hat am Kleid, Oder am Werft, Oder am Eintracht, Oder an allerlei Fellwerk, BSB
54
so soil ergebieten, daß man’s wasche, darin das Mai ist; und soli es einschlielien andere sieben Tage. BSB
55
Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mai gewaschen ist, daß das Mai nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist’s unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht. BSB
56
Wenn aber der Priester siehet, daß das Mai verschwunden ist nach seinem Waschen, so soil er’s abreilien vom Kleid, vom Fell, vom Werft Oder vom Eintracht. BSB
57
Wird’s aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht Oder allerlei Fellwerk, so ist’s ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mai ist. BSB
58
Das Kleid aber, Oder Werft, Oder Eintracht, Oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mai von ihm gelassen hat, soli man zum andernmal waschen, so ist’s rein. BSB
59
Das ist das Gesetz uber die Ma Lev des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen Oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein Oder unrein zu sprechen. BSB