Numbers 29
1
Und der erste Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag. BSB
2
Und sollt Brandopfer tun zum sutien Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel; BSB
3
dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder BSB
4
und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lammer; BSB
5
auch einen Ziegenbock zum Sundopfer, euch zu versohnen, BSB
6
uber das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum sufien Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. BSB
7
Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soli bei euch auch heilig heilien, dafi ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun, BSB
8
sondern Brandopfer dem HERRN zum sulien Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
9
mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder BSB
10
und einen Zehnten je zu einem der sieben Lammer; BSB
11
dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das Sundopfer der Versohnung und das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. BSB
12
Der funfzehnte Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HERRN sieben Tage feiern. BSB
13
Und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des sülien Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
14
samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder BSB
15
und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lammer; BSB
16
dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
17
Am andern Tage zwolf junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
18
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
19
dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. BSB
20
Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
21
mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
22
dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
23
Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
24
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
25
dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
26
Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
27
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
28
dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
29
Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
30
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sundopfer uber BSB
31
dazu das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
32
Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
33
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
34
dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
35
Am achten soli der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. BSB
36
Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des sütien Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel, BSB
37
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB
38
dazu einen Bock zum Sündopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB
39
Solches sollt ihrdem HERRN tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. BSB