28 | Numbers | 30

Numbers 29

1

Und der erste Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag. BSB

2

Und sollt Brandopfer tun zum sutien Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel; BSB

3

dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder BSB

4

und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lammer; BSB

5

auch einen Ziegenbock zum Sundopfer, euch zu versohnen, BSB

6

uber das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum sufien Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. BSB

7

Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soli bei euch auch heilig heilien, dafi ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun, BSB

8

sondern Brandopfer dem HERRN zum sulien Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

9

mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder BSB

10

und einen Zehnten je zu einem der sieben Lammer; BSB

11

dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das Sundopfer der Versohnung und das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. BSB

12

Der funfzehnte Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HERRN sieben Tage feiern. BSB

13

Und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des sülien Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

14

samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder BSB

15

und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lammer; BSB

16

dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

17

Am andern Tage zwolf junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

18

mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

19

dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. BSB

20

Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

21

mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

22

dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

23

Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

24

samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

25

dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

26

Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

27

samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

28

dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

29

Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

30

samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sundopfer uber BSB

31

dazu das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

32

Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

33

samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

34

dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

35

Am achten soli der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. BSB

36

Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des sütien Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel, BSB

37

samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; BSB

38

dazu einen Bock zum Sündopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. BSB

39

Solches sollt ihrdem HERRN tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. BSB


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